Jedermannsrecht
Jedermannsrecht – „Allemansrätten“
Die Möglichkeit für alle, die Natur zu erleben – frei zu wandern, Rad zu fahren, Kanu zu fahren, Beeren zu pflücken und zu campen.
Es gibt bestimmte Einschränkungen des Jedermannsrechts, zum Beispiel in empfindlichen Naturräumen und in der Nähe privater Wohnhäuser.
In den meisten Gebieten ist man jedoch berechtigt, sich frei und ungehindert in der Natur zu bewegen.
Selbstverständlich ist es wichtig, Rücksicht auf Grundeigentümer, Tiere, die Natur und andere Menschen zu nehmen.
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